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Samtgemeinde Bersenbrück
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49593 Bersenbrück
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Die Samtgemeinde Bersenbrück ist eine Körperschaft des Öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch Herrn Bürgermeister Michael Wernke.
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Zugang gemäß § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG)
Für das Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 1 Niedersächsisches Verwaltungsverfahrensgesetz (NVwVfG) in Verbindung mit § 3a Verwaltungsverfahrensgesetz (VwVfG). Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet. Gemäß § 126a Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) gilt entsprechendes im Privatrecht.
Als virtuelle Poststelle wird das Produkt "Elektronisches Gerichts- und Verwaltungspostfach" (EGVP) www.egvp.de verwendet. Damit besteht die Möglichkeit zur rechtsverbindlichen und vertraulichen (verschlüsselten) elektronischen Kommunikation mit der Verwaltung. Es bietet die Möglichkeit, die Samtgemeinde Bersenbrück sowie alle weiteren teilnehmenden Gerichte und Behörden zu erreichen.
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Bildquelle:
- Quelle des Bildes auf der Startseite: „Demokratie leben!“ / Andreas Schickert
- Quellen der Fotos (sofern nicht anders angegeben): "Partnerschaft für Demokratie" in der Samtgemeinde Bersenbrück